Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Für viele Menschen kommt es meistens unerwartet: ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein Behandlungsfehler bei einer Operation. Man fällt ins Koma und kann selbst nichts mehr entscheiden. Hier hilft nur eine frühzeitige Vorsorge.

Vielen ist auch nicht bewusst, dass selbst die nächsten Angehörigen wie der Ehepartner oder erwachsene Kinder im Ernstfall nicht für sie entscheiden können – auch nicht, wenn es beispielsweise um eine Operation oder den Zugriff auf das Bankkonto geht.

Wer zudem verhindern will, dass er bei schwerer Pflegebedürftigkeit über einen langen Zeitraum künstlich am Leben erhalten wird, braucht eine entsprechende Verfügung.

Das deutsche Betreuungsrecht mit den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer physischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Viele wichtige Informationen erhalten Sie auch in unseren Vorträgen zu diesem Thema. In unserem Vortragsprogramm finden Sie die Termine. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung.

Warum sie für jeden von uns wichtig ist.

Damit Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung behalten.

Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Sie haben eine konkrete Frage? Rufen Sie uns gerne an!

290 € für die Anwaltsstunde unabhängig vom Gegenstandswert. Wird bei Mandatserteilung in Anrechnung gebracht.