Beratung / Vergütung / Erstgespräch

Das Erstgespräch - Ihre Entscheidungsgrundlage

Im ersten Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt. Wir klären, welche Personen beteiligt sind, welche Testamente vorliegen oder welche lebzeitigen Übertragungen erfolgten.

Wir prüfen, welche Fristen zu beachten sind. Wir klären, welche Ziele und Wünsche Sie mit dem Mandat verfolgen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche Chancen Sie haben, Ihre Wünsche und Ziele zu verwirklichen oder welche Hinderungsgründe entgegenstehen.

In circa einer Stunde erhalten Sie alles, was Sie für Ihre Entscheidung benötigen

Wir erstellen eine schriftliche Gesprächszusammenfassung und sprechen mit Ihnen über die voraussichtlichen Kosten der zukünftigen anwaltlichen Tätigkeit. Mit diesen Informationen können Sie entscheiden, ob Sie uns mit einem weitergehenden Mandat beauftragen oder ob Sie es bei der Erstberatung belassen möchten.

Vergütung - 290 € pro Anwaltsstunde

Wir berechnen für das erste Beratungsgespräch eine Anwaltsvergütung von 290 € pro Anwaltsstunde. Sollte das Gespräch kürzer sein, berechnen wir nur die tatsächlich angefallene Zeit. Wir benötigen für ein erstes Gespräch in der Regel 1,5 Stunden.

Sie erhöhen die Wirkung des Erstgespräches, wenn Sie alle wesentlichen Unterlagen hierzu mitbringen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie über unser Sekretariat.

Telefon: 06341 87917