Betreuungsverfügung: wenn Sie selbst nicht entscheiden können

Sollten Sie über keine geeignete Vertrauensperson verfügen, sind sich aber sicher, von bestimmten Personen nicht betreut werden zu wollen, können Sie diese über eine Betreuungsverfügung aus dem Kreis der möglichen Betreuer ausschließen.

Legen Sie fest, wer Sie betreuen soll und wer nicht!

Ist es absehbar, dass Sie Ihren künftigen Betreuer nicht kennen und noch nie gesprochen haben, ist es ratsam, ihm vorab in einer Betreuungsverfügung konkrete Anweisungen zur Ausübung der Betreuung zu geben. Ihr Vermögen soll in Ihrem Sinne verwaltet und zu Ihrem Wohle eingesetzt werden.

290 € für die Anwaltsstunde unabhängig vom Gegenstandswert. Wird bei Mandatserteilung in Anrechnung gebracht.