Wer den Erbschein hat, verfügt über den Nachlass

Im Erbscheinverfahren wird entschieden, wer gesetzlicher oder gewillkürter Erbe des Erblassers wurde. Mitunter höchst streitige Fragen der Testierfähigkeit und der Testamentsauslegung werden geklärt.

Wer den Erbschein erhält, kann über den Nachlass verfügen

Im Erbscheinverfahren geht es um den Zugriff auf die Erbschaft, insbesondere auf Konten und Grundstücke.

Erbscheinverfahren erfordern Erfahrung, genaue Kenntnis der Auslegungsmethoden und der dazugehörigen Rechtsprechung sowie des Verfahrensrechts.

290 € für die Anwaltsstunde unabhängig vom Gegenstandswert. Wird bei Mandatserteilung in Anrechnung gebracht.