Keine Schenkung ohne Vertrag

Schenken ist Wirklichkeit gewordene Zuneigung, Wertschätzung, Liebe; solange man die schöne Seite des Schenkens sieht. Aber es gibt auch eine andere Seite.

Eine Schenkung ist ein Vertrag zwischen dem Schenker und dem Beschenkten

Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Beteiligten, der Schenker und der Beschenkte, sich über die Schenkung einig werden und der zu schenkende Gegenstand auf den Beschenkten übereignet wird.

Auf den ersten Blick scheinen nur zwei Personen am Schenkungsvertrag beteiligt zu sein. Tatsächlich löst ein Schenkungsvertrag Rechtswirkungen mit etlichen anderen Beteiligten aus.

Rechtswirkungen können entstehen beim

  • Finanzamt,
  • eventuell beim Sozialamt,
  • beim Ehegatten des Schenkers,
  • beim Ehegatten des Beschenkten,
  • bei den Kindern oder Enkelkinder des Schenkers.

Welche Auswirkungen damit verbunden sein können, erfahren Sie in unseren informativen Vorträgen zum Thema Schenkung.

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