Warum die Vorsorgevollmacht für jeden von uns so wichtig ist

Kann eine volljährige Person infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend oder dauerhaft ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln, greift nach deutschem Recht das Rechtsinstitut der Betreuung. Das am Wohnsitz ansässige Amtsgericht bestellt für die geschäftsunfähige Person einen Betreuer. Der Betreuer kann aus der Familie des zu Betreuenden stammen. Vielfach werden jedoch auch familienfremde Berufsbetreuer bestellt.

Der Ehegatte, der Lebensgefährte oder die Kinder können nicht automatisch rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder Entscheidungen treffen

Die "fremdbestimmte" Betreuung vermeiden Sie durch die Errichtung einer umfassenden General- und Vorsorgevollmacht zugunsten einer oder mehrerer Vertrauenspersonen. Die Vollmacht hat alle Lebensbereiche zu erfassen: die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge und die sonstigen persönlichen Angelegenheiten.

Die Vorsorgevollmacht garantiert Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung

Sie als Vollmachtgeber können vorab festlegen, welche Person Ihre Angelegenheiten in welcher Weise regelt. Es ist ratsam, die bevollmächtige Vertrauensperson durch eine Regelung des sogenannten Innenverhältnisses einer Vollmacht, also des Vertragsverhältnisses zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, abzusichern.

Ihre Vertrauensperson kann in unangenehme Situationen geraten, weil sie für Sie tätig war. Die bevollmächtigte Person kann durch die Erben des Vollmachtgebers auf Auskunft und Rechnungslegung in Anspruch genommen werden. Hat sie beispielsweise keine Quittung von Ihnen erhalten, obwohl sie Ihnen das von Ihrem Konto abgehobene Geld ausgehändigt hat, kann sie die korrekte Vollmachtausübung nicht belegen. Der Erbschaftsstreit ist damit vorprogrammiert.

290 € für die Anwaltsstunde unabhängig vom Gegenstandswert. Wird bei Mandatserteilung in Anrechnung gebracht.